Absage Stadtverordnetenversammlung / Beschluss Haushalt 20/21

Wittstock/Dosse, den 20.03.2020

Die Haushaltssatzung der Stadt Wittstock/Dosse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit Haushaltsplan wurde am 18. März 2020 per Eilentscheidung erlassen. Die für Mittwoch, 1. April 2020, geplante Stadtverordnetenversammlung entfällt.

 

Aufgrund des Gesetz- und Verordnungsblattes Nr. 10 vom 17. März 2020 für das Land Brandenburg hat der Landrat des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mit Datum vom 17. März 2020 die Erste Allgemeinverfügung zur Änderung der Allgemeinverfügung zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 erlassen. Dies dient in dieser Angelegenheit als Handlungsgrundlage für die Stadtverwaltung Wittstock/Dosse.

 

Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit mehr als 15 Teilnehmern sind darin untersagt. Die Einberufung einer Stadtverordnetenversammlung darf aus diesem Grund nicht mehr erfolgen. Eine Terminverschiebung auf unbestimmte Zeit ist laut Brandenburgischer Kommunalverfassung nicht zulässig, da die Haushaltssatzung zu Beginn des Haushaltsjahres in Kraft tritt.

 

In diesem Zusammenhang wurde am Mittwoch, 18. März 2020, durch den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, Burkhard Schultz, und den Bürgermeister der Stadt Wittstock/Dosse, Jörg Gehrmann, die Eilentscheidung zur „Haushaltssatzung der Stadt Wittstock/Dosse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 einschließlich Haushaltsplan und Anlagen“ getroffen, um die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu gewährleisten und die Wirtschaft durch Auftragsvergaben zu unterstützen. Die Beschlussvorlage wurde zuvor in den Fachausschüssen sowie im Hauptausschuss am beraten. Alle Gremien empfahlen die Beschlussvorlage mehrheitlich und ohne Änderungen zur Überweisung in die Stadtverordnetenversammlung.

 

Weitere erforderliche Beschlüsse befinden sich zurzeit in Klärung hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise.