Polthier-Oberschule wegen Verdachtsfall geschlossen

Wittstock/Dosse, den 17.03.2020

Das Gesundheitsamt des Landkreises Ostprignitz-Ruppin hat vorsorgliche Schutzmaßnahmen zur Verhütung der Ausbreitung von Coronaviren an der Polthier-Oberschule in Wittstock/Dosse angeordnet.

Die Schülerinnen, Schüler, Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer der Oberschule sind über die zu treffenden Maßnahmen von der Stadt Wittstock und von der Schule bereits am gestrigen Montag, 16. März 2020, informiert worden. In diesem Zusammenhang gilt ein Dank der Schulleitung, die schnell und besonnen reagiert bzw. gehandelt hat.

Nach jetzigem Kenntnisstand hatte ein Lehrer der Schule Kontakt zu einer infizierten Person aus dem Landkreis Oberhavel. Die Lehrertätigkeit wurde danach von der betreffenden Person bis zum 13. März 2020 ausgeübt. Eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgte am Vormittag des 16. März 2020. Am Nachmittag desselben Tages wurde dem Kreisgesundheitsamt vom Amtsarzt im Landkreis Oberhavel das positive Testergebnis der infizierten Person bestätigt. Eine Testung des Lehrers an der Polthier-Oberschule in Wittstock/Dosse erfolgte ebenfalls am 16. März 2020, das Ergebnis liegt noch nicht vor. Nach derzeitigem Erkenntnisstand und entsprechend der Einordnung des Robert-Koch-Instituts handelt es sich damit zunächst nur um einen „begründeten Verdachtsfall“.

Es wird deshalb mit heutigem Datum die Schließung der Polthier-Oberschule angeordnet. Ebenso ist eine häusliche Isolierung der Schülerinnen, Schüler, Lehrerinnen und Lehrer der Schule erforderlich. Die Dauer der vorsorglichen Schutzmaßnahme ergibt sich aus der maximalen Inkubationszeit von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag des letzten Kontaktes am 13. März 2020.

Zum Schutz der eigenen Gesundheit und um das Risiko einer möglichen Übertragung klein zu halten, müssen sich alle Kontaktpersonen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer) bis einschließlich 27. März 2020 in die eigene Häuslichkeit begeben. Eine Testung ist nicht erforderlich, wenn keine Symptome wie Fieber, Husten und Kurzatmigkeit auftreten.

Die Familienmitglieder und Haushaltskontakte der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind nach einer Risikoanalyse des Gesundheitsamtes von der häuslichen Isolierung nicht betroffen, da in diesem Fall nur ein einzelner Lehrer Kontakt zur infizierten Person hatte. Die Angehörigen und Haushaltskontakte können arbeiten, sollten aber auf Empfehlung des Gesundheitsamtes auf engeren Kontakt zu den Ansteckungsverdächtigen während der häuslichen Isolierung verzichten und in räumlichem und zeitlichem Abstand verbleiben.

Personen in häuslicher Isolierung, die Symptome haben, sollten beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch das regelmäßige und gründliche Waschen mit Wasser und Seife ist zu empfehlen. Dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit das eigene Risiko einer Ansteckung deutlich verringert, ist nicht wissenschaftlich belegt (kein Eigenschutz).