Antragsformular für den Kinder-Betreuungsbedarf

Wittstock/Dosse, den 16.03.2020

Im Land Brandenburg ist der Betrieb von Kindertagesstätten in der Zeit vom 18. März 2020 bis zum 19. April 2020 untersagt. Ausnahmen bilden Gruppen in Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort), in denen Kinder von Erziehungsberechtigten mit systemrelevanten Berufen betreut werden. Dazu zählen aktuell Beschäftigte aus folgenden Bereichen:

  • im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Rechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.

 

Dieser Bedarf wird in den Kitas der Stadt Wittstock/Dosse zurzeit über ein Formular erfasst. Dieses ist in den jeweiligen Einrichtungen erhältlich, steht aber auch zum Download bereit.

Das vollständig ausgefüllte Formular ist in der Kita bzw. im Hort bis spätestens Dienstag, 17. März 2020 abzugeben. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Antrag in den Postkasten der Stadtverwaltung am Standort Heiligegeiststraße 19-23 einzuwerfen.