Konkretisierung zur Absage von Veranstaltungen

Wittstock/Dosse, den 13.03.2020

Die Stadt Wittstock/Dosse erweitert die Maßnahmen zur Absage von öffentlichen Veranstaltungen bis einschließlich 30. April 2020. Wie bereits am Donnerstag, 12. März 2020, mitgeteilt, bezieht sich die Festlegung der Stadtverwaltung auf Veranstaltungen mit öffentlichem Charakter, die in oder an städtischen Veranstaltungsorten stattfinden sollten.

 

Auf Grund von Nachfragen wird die Festlegung wie folgt konkretisiert:

 

  1. In den Dorfgemeinschaftshäusern der Ortsteile finden, bis auf notwendige Ortsbeiratssitzungen, keine Veranstaltungen statt. Dorfgemeinschaftshäuser werden nicht an Dritte vergeben.

  2. Genehmigungen für Osterfeuer werden nicht erteilt. Auf städtischen Liegenschaften finden auch keine genehmigungsfreien Osterfeuer (Brennguthaufen bis 1m x 1m) statt.
  3. Die Jugendclubs im Stadtgebiet haben nicht geöffnet.