WAV erweitert Versorgungs- und Entsorgungsgebiet

Wittstock/Dosse, den 03.10.2018

Der Wasser- und Abwasserverband Wittstock (WAV) übernimmt ab dem 1. Januar 2019 die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für alle Ortsteile der Gemeinde Heiligengrabe. Die Verbandsversammlung des WAV Wittstock hat am 18. September 2018 dem Antrag auf örtlichen begrenzten Beitritt der Gemeinde Heiligengrabe für die Ortsteile Heiligengrabe und Maulbeerwalde sowie des Gewerbegebietes Heiligengrabe/Liebenthal mit den Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zum WAV Wittstock zugestimmt. Bereits am 12. Juni 2018 hatte sich die Gemeindevertreterversammlung der Gemeinde Heiligengrabe mit der Thematik beschäftigt und einen entsprechenden Beschluss zum örtlich begrenzten Beitritt gefasst.

Den Beschlussfassungen ging die Erstellung eines Gutachtens über die Chancen und Risiken einer Übertragung der Aufgabengebiete der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung des Eigenbetrieb Wasser- und Abwasserbetrieb Heiligengrabe (EWA) auf den WAV Wittstock voraus. Das Gutachten, welches zu 70 Prozent durch das Land Brandenburg gefördert wurde, betrachtete über einen Zeitraum von 20 Jahren, beginnend ab 2019, die zukünftige Entwicklung der Aufgabenträger sowohl als eigenständige Einheiten, als auch in einem möglicherweise fusionierten gemeinsamen Betrieb.

Der Gutachter (Göken, Pollak & Partner, Bremen) kam zu dem Ergebnis, dass eine Fusion zum 1. Januar 2019 in Form eines örtlich begrenzten Beitritts der Ortsteile Heiligengrabe, Maulbeerwalde und des Gebietes des Gewerbeparks Heiligengrabe/Liebenthal zu empfehlen ist. Dabei legt der Gutachter den Fokus vor allem auf Potentiale, die eine Vergrößerung des Personalpools im technischen Bereich und die damit verbundene bessere Einsetzbarkeit der Mitarbeiter sowohl im Vertretungsfall (Urlaub/ Krankheit), als auch im Bereitschafts- und Havariedienst betreffen.

Eine eher untergeordnete Rolle spielt laut Gutachter die Kostenersparnis im administrativen Bereich (u.a. Kosten für Raummiete, Buchführung und Jahresabschlüsse), die bei einer möglichen Fusion lediglich im Bereich der Verwaltungskosten wirksam würden. Mit der Beschlussfassung wird am dem 1. Januar 2019, beginnend für die nächsten fünf Jahre, im Bereich Abwasser, aufgrund der aktuell unterschiedlichen Gebührensätze und der unterschiedlichen Lösungsansätze zur Rückerstattung der Anschlussbeiträge, mit zwei Gebührengebieten gestartet. Im Bereich der Trinkwasserversorgung soll bereits ab dem 1. Januar 2019 mit einer einheitlichen Gebühr gearbeitet werden.