Aufwertung von Immobilien im Sanierungsgebiet „Altstadt Wittstock“

Wittstock/Dosse, den 29.05.2018

Die Stadt Wittstock/Dosse blickt im Jahr 2019 auf 25 Jahre erfolgreiche Sanierungstätigkeit innerhalb der Altstadt zurück. Als Perle der Prignitz möchte die Stadtverwaltung gemeinsam mit den Bürgern das Erreichte den Besuchern der Landesgartenschau präsentieren. Vor diesem Hintergrund werden in den kommenden Tagen rund 80 Eigentümer von Gebäuden mit der Bitte angeschrieben, alle für den Erhalt, die Nutzbarkeit und ein positives Erscheinungsbild des Gebäudes notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

 

Die umfassende Aufwertung der historischen Altstadt als Wohn- und Geschäftsstandort steht seit vielen Jahren im Fokus der Stadtentwicklung von Wittstock/Dosse. In den vergangenen Jahren wurden - unterstützt durch Städtebaufördermittel des Bundes und des Landes sowie kommunale Eigenmittel - umfangreiche Investitionen in die Sanierung von Gebäuden sowie die Neugestaltung des öffentlichen Raums getätigt. Große Teile des historischen Erbes konnten somit bewahrt, Leerstände in Nutzungen überführt und neue Einwohner für die Altstadt gewonnen werden. Ziel ist es, diese positive Entwicklung in Zukunft fortzusetzen.

 

Neben der Aufgabe der Modernisierung und Instandsetzung der noch unsanierten Altbauten liegt der zentrale Fokus auf dem Erhalt des bereits erreichten guten Sanierungsstandes der Altstadt. Als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen ist die Stadt Wittstock/Dosse durch Erlass der Sanierungssatzung „Altstadt Wittstock“ und der Erhaltungssatzung „Altstadt Wittstock/Dosse“ mit allen Eigentümern die Verpflichtung eingegangen, die Gebäude und baulichen Anlagen entsprechend den Sanierungs- und Erhaltungszielen sowie den denkmalrechtlichen Vorgaben zu erhalten, zu modernisieren und instand zu setzen. Fördermittelempfänger haben sich im Rahmen der Zweckbindungsfrist von 25 Jahren für die Instandhaltung ihrer geförderten Gebäude oder Bauteile sogar vertraglich verpflichtet.

 

Gerne unterstützt die Stadtverwaltung die Eigentümer bei Fragen zu rechtlichen oder baulichen Aspekten. Für Rückfragen steht Viktoria Heese, Amt für Stadtentwicklung in der Heiligegeiststraße 19 – 23 (telefonisch unter 03394/429-212 oder per E-Mail v.heese@stadt-wittstock.de) gern zur Verfügung.