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Kinderreisepass
Der Kinderreisepass ist in Deutschland ein Dokument, das an deutsche Staatsangehörige bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden kann.
Der Kinderreisepass (früher Kinderausweis) kann für Kinder unter 12 Jahren, mit deutscher Staatsangehörigkeit, für Reisen in das Ausland beantragt werden (Einreisebestimmungen können Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts* nachlesen).In dem Gültigkeitszeitraum kann der Kinderreisepass verlängert werden.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs kann ein elektronischer Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden. Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig.
Der Kinderreisepass muss persönlich durch einen gesetzlichen Vertreter beantragt werden, wobei das Kind anwesend sein muss.
Wenn die Eltern zusammen leben und die gemeinsame elterliche Sorge besitzen, müssen beide Elternteile ihre Zustimmung geben.
Die Zustimmung kann erfolgen durch persönliches Erscheinen beider Elternteile bei Antragstellung oder durch Zustimmungserklärung/Einverständnis sowie Ausweiskopie des abwesenden Elternteils.
Bei alleinigem Sorgerecht ist ein Nachweis (z.B. Negativbescheinigung/Nichtabgabe Sorgerechtserklärung vom Jugendamt→Antrag siehe bei Formulare oder eine Sorgerechtserklärung) vorzulegen.
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
- biometrisches Foto des Kindes (nicht älter als ein halbes Jahr)
- ggf. Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils, bei gemeinsamer elterlicher Sorge
- ggf. bei alleinigem Sorgerecht die Sorgerechtserklärung, die Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt (Antrag siehe Formulare) oder den Amtsgerichtsbeschluss über das Sorgerecht
Der Kinderreisepass wird im Normalfall direkt bei der Antragstellung ausgestellt.
- Neuausstellung 13,00 €
- Verlängerung/Aktualisierung 6,00 €
Am Bahnhof 2


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