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Verkehrsflächenbereinigung
Kurzinformationen
Mit dem VerkehrsflächenbereinigungsG (VerkFlBerG) sollen die Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken in den neuen Bundesländern bereinigt werden. Es geht um in Privateigentum befindliche Grundstücke, die ohne rechtliche Absicherung und ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse mit Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Anlagen bebaut worden sind. Das VerkFlBerG ist nicht anzuwenden, wenn das private Grundstück bereits vor dem 9.5.1945 für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe in Anspruch genommen worden ist.
Rechtsgrundlagen
Fristen
Fristablauf 30.06.2007
Ansprechpartner
Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Liegenschaften
Frau Kanzler
Heiligegeiststraße 19-23
03394 429111
03394 429199
Heiligegeiststraße 19-23



Frau Lindstädt
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23
03394 429115
03394 429199
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23



Frau Steil
Heiligegeiststraße 19-23
03394 429 114
03394 429 199
Heiligegeiststraße 19-23


