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Verkehrsflächenbereinigung

Kurzinformationen

Mit dem VerkehrsflächenbereinigungsG (VerkFlBerG) sollen die Rechtsverhältnisse an Verkehrsflächen und anderen öffentlich genutzten privaten Grundstücken in den neuen Bundesländern bereinigt werden. Es geht um in Privateigentum befindliche Grundstücke, die ohne rechtliche Absicherung und ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse mit Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Anlagen bebaut worden sind. Das VerkFlBerG ist nicht anzuwenden, wenn das private Grundstück bereits vor dem 9.5.1945 für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe in Anspruch genommen worden ist.

Rechtsgrundlagen

Fristen

Fristablauf 30.06.2007

Ansprechpartner

Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Liegenschaften
Herr Krehl
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429 111
Telefax 03394 429 199
Frau Lindstädt
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429115
Telefax 03394 429199
Frau Steil
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429 114
Telefax 03394 429 199