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Grundstückseigentümer (unbekannt), gesetzlicher Vertreter nach EGBGB

Kurzinformationen

Bestellung gesetzlicher Vertreter für unbekannte oder abwesende Grundstückseigentümer in den neuen Bundesländern zur Durchsetzung von Verkehrssicherungspflichten, investiven Maßnahmen der öffentlichen Ver- und Entsorgung sowie grundstücksbezogenen Steuer- und Beitragsforderungen.

Beschreibung

Nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz ist die Frist, innerhalb derer die Berechtigten ihr Eigentumsrecht ab Veröffentlichung in verschiedenen Medien geltend machen oder nachweisen können, auf ein Jahr festgelegt. Mit Ablauf dieser Frist kommt es zu einem Ausschlussbescheid.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner

Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Liegenschaften
Herr Krehl
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429 111
Telefax 03394 429 199
Frau Lindstädt
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429115
Telefax 03394 429199
Frau Steil
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429 114
Telefax 03394 429 199