Standesamt

Namensangelegenheiten


Kurzinformationen

Beurkundungen von Erklärungen zur Namensänderung von Kindern z.B.

finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch und per E-Mail) statt.


Beschreibung

Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.

Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Geburtsstandesamtes. Nachdem der Geburtsregistereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Geburtsurkunde ausgestellt.

Bei Geburt im Ausland nimmt das Wohnsitzstandesamt des Kindes die Namenserklärung entgegen und bescheinigt die Namensänderung.

Bei fehlendem Inlandswohnsitz ist das Standesamt I in Berlin zuständig (siehe Downloads / Links).

Bitte beachten Sie:
Alle beschriebenen Namenserklärungen für Kinder sind grundsätzlich unwiderruflich, d. h. sie können nicht durch erneute Erklärung wieder rückgängig gemacht werden, z. B. wenn das Kind oder ein Elternteil in späteren Jahren mit der Namensänderung nicht mehr einverstanden sein sollte.

 

Erstmalige Beurkundung des Geburtsnamens:

Mit der Geburtsbeurkundung im Standesamt erhält ein Kind erstmalig einen Geburtsnamen.

 

Namensänderung für das Kind im Laufe des Lebens:

 

 


Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)


Notwendige Unterlagen

Unterlagen

persönliches Erscheinen der Eltern (und ggf. auch des Kindes) mit

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.


Gebühren

30,00 Euro: Erklärung zur Namensänderung

10,00 Euro: Bescheinigung über die Namensänderung

Zahlungsart


Ansprechpartner

Frau Havemann
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0