Standesamt

Namensführung in der Ehe


Beschreibung

Die Namenserklärung kann bei jedem deutschen Standesamt abgegeben werden.

Wirksam wird die Namensänderung mit der Entgegennahme des deutschen Eheschließungs-/ Lebenspartnerschaftsstandesamtes. Nachdem der Registereintrag verändert wurde, wird von dort auch eine Bescheinigung über die Namensänderung bzw. eine neue Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt.

Bei Eheschließung im Ausland nimmt das Wohnsitzstandesamt die Namenserklärung entgegen und bescheinigt die Namensänderung.

Bei fehlendem Inlandswohnsitz ist das Standesamt I in Berlin zuständig (siehe Downloads / Links).

Bitte beachten Sie:
Alle nachfolgend beschriebenen Namenserklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich, d. h. sie können nicht durch erneute Erklärung wieder rückgängig gemacht werden, z. B. wenn ein Ehegatte / Lebenspartner in späteren Jahren mit der Namensänderung nicht mehr einverstanden sein sollte.

Gemeinsamen Ehe-/ Lebenspartnerschaftsname bestimmen

Doppelnamen bestimmen

Doppelnamen widerrufen

Früheren Namen wieder annehmen

 

 

Namensführung bei ausländischen Staatsangehörigen

Sie haben die Möglichkeit, mit dem Standesamt einen Termin zu vereinbaren

Sollten für einen Tag keine freien Termine mehr verfügbar sein, können Sie auch ohne Termin innerhalb der Sprechzeiten ins Standesamt kommen, müssen dann jedoch mit evtl. Wartezeit rechnen.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)


Notwendige Unterlagen

Unterlagen

persönliches Erscheinen der Ehegatten / Lebenspartner mit Personalausweis / Reisepass

bei Bestimmung eines Ehe-/ Lebenspartnerschaftsnamens, eines Doppelnamens oder Widerruf des Doppelnamens:

bei Wiederannahme eines früheren Namens:

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.


Gebühren

30,00 Euro - Erklärung zur Namensänderung
10,00 Euro - Bescheinigung über die Namensänderung

Zahlungsart


Ansprechpartner

Frau Havemann
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0