Standesamt

Personenstandsurkunde


Beschreibung

Personenstandsbücher werden seit 1874 geführt.

Das Standesamt Wittstock/Dosse ist außerdem zuständig für folgende ehemalige Standesämter:

Personenstandsurkunden sind:

Geburtsurkunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurkunden und Sterbeurkunden

Auf Wunsch können diese Urkunden auch als mehrsprachige Urkunden (deutsch, englisch, französisch) ausgestellt werden.

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.

 

Mit dem ab 01.01.2009 geltenden neuen Personenstandsgesetz (PStG) haben sich die Aufbewahrungsfristen für die Geburtsregister / Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister sowie Sterberegister einschließlich der dazugehörigen Sammelakten verändert.

Im Standesamt verbleiben

Nach Ablauf der festgelegten Frist für die Führung der Personenstandsregister werden keine Urkunden durch das Standesamt mehr ausgestellt.

Zuständig für die Erteilung von Nachweisen aus diesem Personenstandsregister ist der

Landkreis Ostprignitz-Ruppin / Hauptarchiv

Heinrich-Rau-Str. 30 – 35, 16816 Neuruppin


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Personenstandsverordnung (PStV)


Notwendige Unterlagen

Unterlagen

Hinweis:
Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn ...

Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Fristen


Gebühren

10,00 Euro - Einmalgebühr

Zusätzliche Kosten je nach Aufwand, wenn für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, entweder Datum, Standesamtsbezirk oder sonstige zum Aufsuchen notwendige Angaben nicht gemacht werden können.

Hinweis:
Für Rentenzwecke (bei der deutschen Rentenversicherung Bund) erhalten Sie die eigene Geburtsurkunde bzw. Geburtsurkunden ihrer Kinder mit dem Zusatz "für Rentenzwecke gebührenfrei".

Voraussetzung ist, dass der Verwendungszweck "Rente" bei der Beantragung der Urkunde angegeben wird. Andernfalls müssen 10,00 Euro Gebühren beglichen werden.

Zahlungsart

Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid. Dieser wird per Post zugesandt.


Ansprechpartner

Frau Havemann
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0