Standesamt

Beglaubigung, Abschrift


Beschreibung

Urkunden oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterberegister

Personenstandsregister werden seit 1874 geführt.

und zwar für alle Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle, die   sich ereignet haben

 

Das Standesamt Wittstock/Dosse stellt Ihnen auch beglaubigte Registerausdrucke und Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeurkunden aus den Personenstandsregistern von anderen Standesämtern im Land Brandenburg aus.
Voraussetzung dafür ist der elektronisch geführte Registereintrag des auswertigen Standesamtes. Einträge ab 2009 sind alle elektronisch vorhanden und demzufolge auch verfügbar. Bei Einträgen vor 2009 ist eine elektronische Nacherfassung jedes einzelnen Eintrags erforderlich.

Bitte erkundigen Sie sich also im Standesamt Wittstock/Dosse, bevor Sie die Urkunde beantragen, ob der von Ihnen gewünschte beglaubigte Registerausdruck hier erstellt werden kann.
Andernfalls müssen Sie sich an das betreffende andere Standesamt wenden.

 

Die beglaubigte Registerabschrift oder der beglaubigte Registerausdruck wird ausschließlich in deutscher Sprache erstellt.

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.

Es gelten die folgenden Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-/Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten: 

 

Nach Ablauf dieser Fristen stellt das Standesamt keine beglaubigten Registerabschriften/-ausdrucke oder andere Urkunden mehr aus.

Die Register werden an das Hauptarchiv des Landkreises Ostprignitz-Ruppin abgegeben. Dieses stellt auf Antrag Nachweise aus diesen Registern nach archivrechtlichen Vorschriften aus. 

 

Landkreises Ostprignitz-Ruppin / Hauptarchiv
Heinrich-Rau-Str. 30 - 35
16816 Neuruppin


Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz § 55 Abs. 1, § 76 Abs. 2, § 77 Abs. 3 sowie § 70 Abs. 1

Personenstandsverordnung


Notwendige Unterlagen

Unterlagen

 

Hinweis:
 

Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Fristen


Gebühren

Kosten

 

15 Euro:

Ausstellung eines beglaubigten Registerausdrucks, einer Ehe-,     Lebenspartnerschafts-, Geburts- oder Sterbeurkunde

oder einer beglaubigten Abschrift eines Personenstandseintrags

aus einem Altregister oder einer Übergangsbeurkundung          

 

7,50 Euro:                                            

Zahlungsart

Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid. Dieser wird per Post zugesandt.


Ansprechpartner

Frau Havemann
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0