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Beglaubigung, Abschrift


Beschreibung

Beglaubigte Abschriften aus allen Personenstandsregistern

Personenstandsbücher werden seit 1874 geführt.

Das Standesamt Wittstock/Dosse kann nur beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern ausstellen, die im Standesamt Wittstock/Dosse einschließlich seiner dazugehörenden Standesämter geführt werden, d. h. von Personenstandsfällen, die sich in Wittstock/Dosse und den Ortsteilen ereignet haben.

Die beglaubigte Abschrift aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- bzw. Sterberegister wird ausschließlich in deutscher Sprache erstellt.

Der Antrag muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder E-Mail an das Standesamt gesandt werden.

 

Mit dem ab 01.01.2009 geltenden neuen Personenstandsgesetz (PStG) haben sich die Aufbewahrungsfristen für die Geburten-, Ehe-, bzw. Sterberegister sowie der dazugehörigen Sammelakten verändert.

Im Standesamt verbleiben

  • Geburtenregister 110 Jahre
  • Ehe-/ Heiratsregister 80 Jahre
  • Sterberegister 30 Jahre

Nach Ablauf der festgelegten Frist für die Führung der Personenstandsregister werden keine beglaubigten Abschriften der Personenstandsurkunden durch das Standesamt mehr ausgestellt.

Zuständig für die Erteilung von Nachweisen aus diesem Personenstandsregister ist das

Landkreis Ostprignitz-Ruppin / Hauptarchiv

Heinrich-Rau-Str. 30 -35, 16816 Neuruppin


Rechtsgrundlagen

  • Verwaltungsgebührensatzung

Personenstandsgesetz

Personenstandsverordnung


Notwendige Unterlagen

Unterlagen

  • Antrag Anforderung Personenstandsurkunde (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • bei persönlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass im Original
  • bei schriftlicher Beantragung: Personalausweis / Reisepass in Kopie
  • ggf. Vollmacht bei Beantragung der Urkunde durch eine andere Person (mit Personalausweis- /Reisepasskopie des Antragstellers und Personalausweis im Original des Bevollmächtigten)

 

Hinweis:
 

Personenstandsurkunden werden an diejenigen Personen ausgestellt, die im Registereintrag genannt sind.

  • bei Geburtsurkunden: Kind, Vater, Mutter
  • bei Eheurkunden: Ehefrau, Ehemann
  • bei Lebenspartnerschaftsurkunden: beide Lebenspartner
  • bei Sterbeurkunden: hinterbliebener Ehegatte / Lebenspartner

Übrige Verwandte (z. B. Geschwister, Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen etc.) erhalten Urkunden nur, wenn

  • sie eine Vollmacht des o. g. Personenkreises vorlegen oder
  • ihr verwandtschaftliches Verhältnis anhand von Urkunden (bspw. Geburts- oder Eheurkunden) nachweisen.

Andere Personen haben nur ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.


Fristen

  • bei persönlicher Vorsprache kann die Urkunde sofort in Empfang genommen werden
  • bei Postversand ca. 1-3 Tage Tage ab Antragseingang

Kosten

10,00 € - für das 1. Exemplar einer Urkunde
5,00 € - für jedes gewünschte weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
10,00 € - für jede begonnene Viertelstunde für das Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn keine Angaben zum sofortigen Auffinden gemacht werden können

Zahlungsart

  • bar
  • ec-Karte

Bei schriftlicher Beantragung erfolgt die Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid. Dieser wird per Post zugesandt.


Ansprechpartner


Standesamt

Frau Havemann
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319
E-Mail

Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
E-Mail

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Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1

Bürgerbüro: Am Bahnhof 2
16909 Wittstock/Dosse

Telefon 03394 429-0 Bürgerbüro

Telefax 03394 429102

 

Öffnungszeiten

Die Standorte der Stadtverwaltung sind  momentan

auf Grund der Corona-Pandemie für den

Publikumsverkehr geschlossen.

In dringenden Fällen können telefonisch oder

per E-Mail Termine vereinbart werden.

 

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