Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Planung

Baugenehmigung


Kurzinformationen

Ein Baugenehmigungsverfahren ist erforderlich, wenn


Beschreibung

Bauvorlagen sind gemäß § 10 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

ca. 4 Monate


Ansprechpartner

Frau Kubasch
Telefon 03394 429 212


Formulare

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