Amt für Bildung, Jugend und Soziales

Kitaplatz


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

 

  1. Nettoeinkommensnachweise aus nichtselbständiger Tätigkeit:
    • aktuelle Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers der letzten 12 Monate bzw. des laufenden Kalenderjahres, Weihnachts- und Urlaubsgeld
    • Bescheid über Arbeitslosengeld I oder II
    • Rentenbescheid
    • Unterhaltsleistungsbescheid
    • sonstige Leistungen nach SGB II (z.B. Krankengeld, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, Beamtenversorgungsgesetz, Wehrgesetz)
      oder
  2. Nettoeinkommensnachweis aus selbständiger Tätigkeit (positives Monatseinkommen/Bescheinigung Steuerberater bzw. letzter Steuerbescheid)

 


Weiterführendes

Sprechzeiten

Dienstag

08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag

08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr
 


Ansprechpartner

Frau Kissmann
Telefon 03394 429 337
Telefax 03394 429 399

Frau Lemke
Telefon 03394 429 334
Telefax 03394 429 399


Formulare

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