Eheschließung
Kurzinformationen
Trauungen werden durchgeführt im Rathaus der Stadt Wittstock/Dosse, im Museum der Alten Bischofsburg (Amtshof), in der Burg (altes Schloss in Freyenstein und im neuen Schloss in Freyenstein (Hofstube)
Ablauf der Eheschließung / Begründung der Lebenspartnerschaft
Bei der Anmeldung wird mit Ihnen auch die Gestaltung der Zeremonie besprochen. Grundsätzlich verläuft diese wie folgt:
- Eintritt in der Eheschließungsraum (musikalisch begleitet)
- Begrüßung und Ansprache des Standesbeamten
- Musikeinlage
- Ja-Wort und Ringtausch
- Verlesen und Unterzeichnung der Niederschrift über die Eheschließung
- Abschlussworte und Gratulation des Standesbeamten
- Gratulation der Gäste und Ausklang (musikalisch begleitet)
Musikalische Begleitung der Zeremonie
Gern kann die Zeremonie musikalisch begleitet werden.
Je nach Wunsch können dafür begleitend Musikstücke von einer CD erklingen oder auch Musiker mit Live-Instrumenten zu Gehör kommen.
Beschreibung
Heiraten in Wittstock
Grundsätzlich kann eine Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtlich) unabhängig vom Wohnsitz der Verlobten oder Lebenspartner in jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und die damit verbundene Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen anhand von Personenstandsdokumenten wird jedoch ausschließlich vom Wohnsitzstandesamt vorgenommen.
Wohnen Sie beide oder zumindest einer von Ihnen in Wittstock/Dosse (einschließlich der Ortsteile), können Sie Ihre Eheschließung mit den dafür notwendigen Papieren direkt im Standesamt Wittstock/Dosse anmelden. Ihr persönliches Erscheinen ist dafür erforderlich. Ist dies für einen von Ihnen nicht möglich, kann er den anderen mit einer Vollmacht berechtigen, allein die Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft anzumelden.
Wenn Sie beide nicht in Wittstock/Dosse wohnen, können Sie im Standesamt Wittstock/Dosse heiraten, müssen aber die Eheschließung bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt anmelden.
Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft und die verbindliche Reservierung eines Termins ist frühestens 6 Monate (auf den Tag genau) vor dem geplanten Hochzeitstermin möglich, sollte aber auch nicht später als 1 Monat vorher erfolgen.
Bitte beachten Sie:
- es können auch Termine, die außerhalb des 6-Monats-Zeitraumes liegen, vorreserviert werden. Der Termin wird jedoch erst verbindlich, wenn rechtzeitig zu Beginn der 6-Monats-Frist die Anmeldung beim Wohnsitzstandesamt vorgenommen wird und dem Standesamt Wittstock/Dosse alle Anmeldeunterlagen vorliegen. Sollten Sie eine Vorreservierung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Standesamt auf!
- Eine Terminvormerkung ist jedoch nicht für Paare, von denen ein oder beide Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, möglich.
Sie haben die Möglichkeit, mit dem Standesamt einen Termin zu vereinbaren
- für die Auskunft über die Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung / Lebenspartnerschaft (hierbei handelt es sich nicht um die Anmeldung!)
- für die Anmeldung einer Eheschließung / Lebenspartnerschaft incl. Absprachen (beide Partner Deutsche)
- für die Anmeldung einer Eheschließung / Lebenspartnerschaft (ein oder beide Partner Ausländer)
- für die Absprache zum Ablauf der Eheschließung / Lebenspartnerschaft (nach vorheriger Anmeldung beim Standesamt)
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Notwendige Unterlagen
Unterlagen
Die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung einer Lebenspartnerschaft ermöglicht die Prüfung auf rechtliche Ehehindernisse durch das Standesamt. Die Frage nach den dafür notwendigen Unterlagen kann hier zwar nicht abschließend beantwortet werden, da aufgrund der Vielfalt der persönlichen Lebensumstände oft verschiedene Unterlagen zusammengetragen werden müssen. Es gibt jedoch Dokumente, die in jedem Fall im Original benötigt werden:
Familienstand ledig:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde (entfällt wenn Sie in Wittstock/Dosse gemeldet sind)
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Familienstand geschieden / Lebenspartnerschaft aufgehoben / verwitwet:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Partner
- beglaubigte Ablichtungen der Geburtseinträge (nicht Geburtsurkunden!) beider Partner - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
- Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes (bei Anmeldung der Eheschließung/Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht älter als 14 Tage) - erhältlich bei der Meldebehörde
- Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
- Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z.B. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- ggf. Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Bei gemeinsamen Kindern:
- Geburtsurkunde
- Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft, sofern der Vater nicht bereits in der Urkunde eingetragen ist
- Urkunde über die Erklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge, sofern
beim Jugendamt/Notar bereits begründet
Ist einer von Ihnen oder sind Sie beide ausländische Staatsangehörige, sollten Sie sich persönlich im Standesamt erkundigen, welche Dokumente aus Ihrem Herkunftsland benötigt werden.
WICHTIG:
Wohnen beide nicht in Wittstock/Dosse, möchten aber hier heiraten, muss die Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft beim Wohnsitzstandesamt angemeldet werden. Diese Anmeldeunterlagen müssen dem Standesamt Wittstock/Dosse zugesandt bzw. vorgelegt werden.
Kosten
Das Standesamt erhebt Verwaltungsgebühren und -auslagen für die Anmeldung und Vornahme der Eheschließung bzw. die Mitwirkung bei der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie für die auszustellenden Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunden.
Damit Sie sich einen Überblick über die zu erwartenden Kosten machen können, sind die einzelnen Gebührensätze nachfolgend aufgeführt.
41,00 Euro - Prüfung der Ehe- / Lebenspartnerschaftsvoraussetzungen unter Beachtung deutschen Rechts
25,00 Euro - Prüfung der Ehevoraussetzungen unter Beachtung ausländischen Rechts (zusätzlich je Auslandsbeteiligung)
10,00 Euro - Eheurkunde (1. Exemplar)
5,00 Euro - jedes gewünschte weitere, zeitgleich ausgestellte Exemplar
15,00 - 40,00 Euro - Familienstammbuch (Erwerb freiwillig, Preis modellabhängig)
Eheschließung in den Amtsräumen (Rathaus)
30,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(Mo - Mi 08.30 -12.00 Uhr, Do 13.30 – 17.30 Uhr)
60,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(Mo - Mi ab 12 Uhr, Freitag, Samstag)
Eheschließung außerhalb der Amtsräume (Außenorte)
90,00 Euro - während der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(Mo - Mi 08.30 -12.00 Uhr, Do 13.30 – 17.30 Uhr)
120,00 Euro - außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes
(Mo - Mi ab 12 Uhr, Freitag, Samstag)
Mietbeträge für die Außenorte
100,00 Euro – Kreismuseum Alte Bischofsburg
150,00 Euro – Kaution Kreismuseum Alte Bischofsburg
Euro - Altes Schloss (Burg) Freyenstein
Euro – Neues Schloss Freyenstein
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner kann es notwendig werden, ein Verfahren zur Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses bei Brandenburgischen Oberlandesgericht durchzuführen. Dies ist mit weiteren einkommensabhängigen Gebühren verbunden. Das Standesamt informiert Sie in diesem Fall persönlich über die zu erwartenden Kosten.
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Ansprechpartner
Standesamt
Herr Degner 03394 429323
Frau Lindner
Am Bahnhof 2 03394 429 0
Frau Havemann
Am Bahnhof 2 03394 429312
03394 429319