Navigation überspringen
wittstock-neu.de
  • Die Stadt
    •  
    • Eine Stadt stellt sich vor
    • Stadtplan
    • Statistik
    • Ortsteile
    • Partnerstädte
    • Rosenkönigin
    • Persönlichkeiten
    • Feuerwehr
    • Beratungsstellen
    • Schulen
    • Kitas
    • Schiedsstelle
    • Märker
    • Private Homepages
    • Brandenburg
    •  
  • Verwaltung/ Bürgerservice
    •  
    • Bürgerservice
      •  
      • mobiler Bürgerservice
      • Friedhofswesen
      • Fundbüro
      • Standesamt
      • Zulassungsstelle
      •  
    • Aktuelles
      •  
      • Nachrichten
      • Veranstaltungen
      • Schnappschüsse
      •  
    • Stellenausschreibungen
    • Geoportal
    • Verwaltung
      •  
      • Struktur
      • Ihre Ansprechpartner
      • Dienstleistungen
      • Formulare
      • Online-Gewerbe
      • Satzungen
      • Bekanntmachungen
      • Bürgeranfragen Asyl
      •  
    • Politik
      •  
      • Sitzungen
      • Sitzungen-Legislatur bis Mai 2019
      • Gremien
      •  
    • Wahlen
      •  
      • Kommunalwahlen 2019
      • Landtagswahl 2019
      • Wahlergebnisse
      •  
    • Volksbegehren
    •  
  • Wirtschaft
    •  
    • Sonderinformationen Corona-Virus
    • Wirtschaftsförderung
      •  
      • Informationen
      • Links zur Wirtschaft
      •  
    • Immobilien
    • Unternehmen
    • Förderung durch EU und EFRE
    • Förderung durch EU und LEADER
    • Heimkehrerbörse
    • Stadtforst
    • Gewerbegebiete
    • Bildungscampus Wittstock
    •  
  • Kultur/Freizeit
    •  
    • Bibliotheken
    • Museen
    • Jugendeinrichtungen
    • Seniorentreffs
    • Freizeiteinrichtungen
    • Vereine
    • Sportanlagen
    • Termine der Region
    • Kinos
    •  
  • Tourismus
    •  
    • Touristinformation
    • Stadtführungen
    • Unterkünfte
    • Essen & Trinken
    • Historischer Stadtkern
    • Rad- & Wanderwege
    • Sehenswürdigkeiten
    • Archäologischer Park
    • Gedenkplattform 1636
    • Touristische Links
    •  
  • Datenschutzhinweise
 
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
Platzhalter
 
 
 
 
[ mehr ]
 

Melder

 

Laga-Logo-neu

 

 

 

 
 
Licht im Advent
Aufstellen des Weihnachtsbaumes
Arbeitseinsatz auf dem Friedhof
Heidefest am Daberturm
Tankred Stöbe "Mut und Menschlichkeit" Lesung in ...
[ mehr ]
 

Corona

 

Logo

 

Bildungscampus

 

Zukunft in Wittstock

 

Geoportal1

 

Wachstumskern

 

Stadtplan

 

 

Stadtkerne

Wetteraussichten
Wetter Wittstock

© wetterdienst.de

 
 
Share-Buttons überspringen
mail
Link verschicken
print
Druckansicht öffnen

Gewerbe, anmelden


Kurzinformationen

Anzeige (=Anmeldung) des Beginns eines stehenden Gewerbes.


Beschreibung

Entgegennahme der Gewerbeanmeldung ( § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung) und Bescheinigung der Anzeige

 

Wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.

Die Verpflichtung zur Anzeige aller nach § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung anzeigepflichtigen Vorgänge trifft den Gewerbetreibenden, d.h. die das Gewerbe ausübende natürliche oder juristische Person.

Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks erfolgen.

 

Die Bescheinigung der Anzeige berechtigt nicht zum Beginn oder zur Änderung oder Erweiterung oder Verlegung eines Gewerbebetriebes, wenn dafür eine Erlaubnis oder eine Eintragung in die Handwerksrolle notwendig ist.

 

Eine nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattete Anmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

 


Rechtsgrundlagen

  • § 14 Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) für die Erstattung der Anzeige
  • § 15 Abs. 1 GewO für die Bescheinigung des Empfangs der Anzeige


Notwendige Unterlagen

  • Personaldokument (aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung) bei persönlicher Erstattung der Anzeige

  • gültige Aufenthaltsgenehmigung ohne Auflagen gegen die Ausübung selbstständiger Tätigkeiten, bei Bürgern mit ausländischer Nationalität (gilt nicht für EU-/EWR-Ausländer)

  • bei Bevollmächtigung Dritter eine schriftliche Vollmacht des Gewerbetreibenden und Personaldokument des Bevollmächtigten

  • aktueller Registerauszug bei juristischen Personen (z.B. Handels-, Genossenschaft- oder Vereinsregister)

  • Abschrift des notariell beurkundeten Gründungsvertrages sowie einer Vollmacht der Gründer zur Anmeldung des Gewerbebeginns vor der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister bei z.B. einer „ GmbH i.G.“

  • Erlaubnis bei erlaubnispflichtigen Gewerbetätigkeiten

  • Handwerkskarte, falls ein Handwerksbetrieb angezeigt werden soll (§ 16 Abs. 1 HwO) oder den Eintrag in das Verzeichnis nach § 18 HwO für handwerksähnliche oder zulassungsfreie Handwerksbetriebe

  • ausgefüllter und unterschriebener Vordruck zur Gewerbeanmeldung

  • ausgefülltes Beiblatt zur Anmeldung bei mehreren Geschäftsführern

 

Manche Gewerbetätigkeiten sind erlaubnispflichtig. Andere unterliegen der Überwachungsbedürftigkeit. Für diese Gewerbetätigkeiten sind weitere Unterlagen vorzulegen bzw. ist ein Erlaubnisantrag zu stellen.

Informieren Sie sich bitte frühzeitig vor Gewerbebeginn beim zuständigen Gewerbeamt darüber, welche Voraussetzungen Sie einhalten müssen, um in diesen Gewerbebereichen tätig werden zu können.


Fristen

Der Empfang mangelfreier Anzeigen wird durch die Behörde innerhalb von drei Tagen bescheinigt.

Die Bearbeitungszeit verzögert sich, wenn unvollständige Angaben gemacht werden oder die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht vollständig eingereicht werden.


Kosten

  • nach Zeitaufwand mindestens 26,00 € für natürliche Personen

  • nach Zeitaufwand mindestens 31,00 € für juristische Personen mit einem gesetzlichen Vertreter

  • nach Zeitaufwand mindestens 13,00 € für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter

  • beim Ausschank alkoholischer Getränke (§ 3 Abs. 1 BbgGastG) erhöht sich die Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 8,00 €

 

zu entrichten bei der Gewerbeanmeldung entsprechend der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft Arbeit und Energie (MWAEGebO) vom 14. Januar 2011 (GVBL.II/11, [Nr. 07] in der jeweils gültigen Fassung.

 

 


Weiterführendes

Es empfiehlt sich, je nach beabsichtigter Gewerbetätigkeit, bei der branchenbezogenen Interessenvertretung der Gewerbebetriebe Vorabinformationen einzuholen.

 

Für Industrie, Handel und Dienstleistungen:

RegionalCenter Ostprignitz-Ruppin der Industrie- und Handelskammer Potsdam,

Thomas-Mann-Straße 40

16816 Neuruppin

Telefon: 03391/ 8400-0

Fax: 03391 / 8400 40

E-Mail: opr@ihk-potsdam.de

 

Für Handwerk:

Handwerkskammer Potsdam

Charlottenstraße 34 - 36

14467 Potsdam

Telefon.: 0331 / 3703-0

Fax: 0331 /3703 - 100

E-Mail: info@hwkpotsdam.de

 

Kreishandwerkerschaft Ostprignitz-Ruppin

Karl-Gustav-Straße 4

16816 Neuruppin

Telefon.: 03391 / 821800

Verfügbare Formulare

Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) Download PDF ?

Vordrucke sind auch im Bürgerbüro erhältlich

 


Hinweis zur gewerblichen Nutzung (Nutzungsänderung) von baulichen Anlagen und Grundstücken

Beabsichtigen Sie zur Ausübung des Ihnen erlaubten bzw. geplanten Gewerbes vorhandene bauliche Anlagen oder Teile davon und Grundstücksflächen zu nutzen, für die in der Ihnen bisher vorliegenden Baugenehmigung eine andere Nutzung festgeschrieben ist, so gehört Ihr Bauvorhaben nach § 59 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben.

Bitte informieren Sie sich beim Landkreis Ostprignitz Ruppin, Bau- und Umweltamt, Sachgebiet Untere Bauaufsichtsbehörde, Neustädter Straße 14 in 16816 Neuruppin, ob eine Baugenehmigung bzw. Nutzungsänderung erforderlich ist (Telefon: 03391/688 - 0).


Ansprechpartner


Frau Franz
Telefon 03394 429325
E-Mail

Frau Bock
Telefon 03394 429324
E-Mail


Formulare

  • Download Beiblatt - Gewerbeanmeldung
  • Download Formular - Gewerbeanmeldung
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
zurück
Als Favorit  |  Senden  |  Drucken  |  Nach oben
 
 
Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1

Bürgerbüro: Am Bahnhof 2
16909 Wittstock/Dosse

Telefon 03394 429-0 Bürgerbüro

Telefax 03394 429102

 

Öffnungszeiten

Die Standorte der Stadtverwaltung sind  momentan

auf Grund der Corona-Pandemie für den

Publikumsverkehr geschlossen.

In dringenden Fällen können telefonisch oder

per E-Mail Termine vereinbart werden.

 

Intranet

 

                                                         

Login  

                                                     

 

  

Impressum

 

 

Newsletter
 
Schriftgrad:
normale Schrift einschalten große Schrift einschalten sehr große Schrift einschalten
Brandenburg vernetzt