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Gewerbe, abmelden


Kurzinformationen

Anzeige der Beendigung (=Abmelden) eines stehenden Gewerbes.

 

 

Allgemeine Informationen

 

 

  • Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen
  • Die Anzeige muss unter Verwendung des gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucks Gewerbeabmeldung erfolgen
  • Dieser Vordruck ist auch im Bereich Bürgerbüro erhältlich
  • Bei persönlicher Vorlage der Anzeige wird die Identität des Anzeigenden anhand seiner Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) überprüft
  • Bei Vorlage der Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten ist der Nachweis seiner Vollmacht erforderlich
  • Ordnungsiedrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 14 Abs. 1 bis 4 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet

Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.


Rechtsgrundlagen

  • §§ 14 und 15 Gewerbeordnung (GewO)


Notwendige Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Fristen

Die Behörde bescheinigt innerhalb von drei Tagen den Empfang mangelfreier Anzeigen


Kosten

Die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung erfolgt gebührenfrei.


Ansprechpartner


Frau Bock
Telefon 03394 429324
E-Mail


Formulare

  • Download Formular - Gewerbabmeldung
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
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Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1
16909 Wittstock/Dosse

 

Termine nach Vereinbarung

 

Telefon 03394 / 429 101

Telefax 03394 / 429 102

Sprechzeiten

Bürgerbüro

Montag, Mittwoch, Freitag:

8:30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag:

8:30 Uhr bis 17:30 Uhr

 

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 03394 / 429 0

Fax: 03394 / 429 319

E-Mail:

 

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