Standesamt

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Die Geburt eines Kindes muss persönlich innerhalb einer Woche im Standesamt angemeldet werden. Die bei der Geburt anwesende Hebamme oder der Arzt stellt eine Geburtsbescheinigung aus, die zur Beurkundung der Geburt im Standesamt vorgelegt werden muss.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Gebühren

 


Ansprechpartner

Frau Havemann
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429312
Telefax 03394 429319

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0


Formulare


Merkblätter

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