Bürgerbüro

Beglaubigung


Kurzinformationen

Amtliche Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Unterschriften.


Beschreibung

Amtliche Beglaubigung dienen der Sicherheit im Rechtsverkehr und bestätigen die Echtheit der Schriftstücke und Unterschriften.

Für die Beglaubigung von Schriftstücken müssen diese in deutscher Sprache und im Original zur Bearbeitung vorgelegt werden.

Beglaubigt werden Kopien von z.B.:

Nicht beglaubigt werden Kopien von z.B.:

Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden. 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen


Fristen

Die Beglaubigung wird sofort vorgenommen. Die Bearbeitungszeit ist abhängig vom Umfang der zu beglaubigenden behördlichen Schriftstücke.


Gebühren

2,75 € pro Beglaubigung

0,50 € pro Kopie

 

Gebühren werden nicht erhoben für Beglaubigungen von Zeugnisabschriften und -ablichtungen für Schüler und Schulabgänger (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wittstock/Dosse).


Ansprechpartner

Frau Lindner
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0

Frau Schulze
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0

Frau Samusch
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429 0

Frau Schröter
Am Bahnhof 2
Telefon 03394 429314