Melderegister, Auskunft erteilen
Kurzinformationen
Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister.
Die Meldebehörde darf Personen, die nicht betroffen sind, und nicht zu den Behörden und amtlichen Stellen gehören eine einfache Melderegisterauskunft einzelner bestimmter Einwohner aus dem Melderegister geben. Diese umfasst
- Familienname
- Vornamen
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- die Tatsache, dass jemand verstorben ist
Bei Nachweis des berechtigten Interesses dürfen auch unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte
Melderegisterauskünfte erteilt werden.
Der Verwendungszweck der Auskunft ist zwingend anzugeben. Bei Verwendung der Daten zur Werbung oder des Adresshandels ist eine Einwilligung des Betroffenen notwendig
Rechtsgrundlagen
§§ 44 und 45 BMG
Notwendige Unterlagen
beim schriftlichen Auskunftsersuchen:
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
- Verwendungszweck
- Person muss eindeutig bestimmt werden können
Kosten
Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.
- schriftliche Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft: 10,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft: 12,00 €
- Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand: 13,00 € bis 20,00 €
Ansprechpartner
Frau Lindner
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Schulze
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Samusch
Am Bahnhof 2
03394 429 0
Frau Schröter
Am Bahnhof 2
03394 429314