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Melderegister, Auskunft erteilen


Kurzinformationen

Melderegisterauskünfte können an Bürger, Behörden oder Firmen zu namentlich bezeichneten Personen erteilt werden. Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister.

 

Die Meldebehörde darf Personen, die nicht betroffen sind, und nicht zu den Behörden und amtlichen Stellen gehören eine einfache Melderegisterauskunft einzelner bestimmter Einwohner aus dem Melderegister geben. Diese umfasst

 

  • Familienname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschriften
  • die Tatsache, dass jemand verstorben ist

 

Bei Nachweis des berechtigten Interesses dürfen auch unter bestimmten Voraussetzungen erweiterte

Melderegisterauskünfte erteilt werden.

Der Verwendungszweck der Auskunft ist zwingend anzugeben. Bei Verwendung der Daten zur Werbung oder des Adresshandels ist eine Einwilligung des Betroffenen notwendig 

 

 


Rechtsgrundlagen

§§ 44 und 45 BMG

 


Notwendige Unterlagen

beim schriftlichen Auskunftsersuchen:

  • Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
  • Verwendungszweck
  • Person muss eindeutig bestimmt werden können

Kosten

Die Gebühren werden je gesuchte Person erhoben.

 

  • schriftliche Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft: 10,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft: 12,00 €
  • Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand: 13,00 € bis 20,00 €

 


Ansprechpartner


Frau Lindner
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Schulze
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Samusch
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429 0
E-Mail

Frau Schröter
Am Bahnhof 2

Telefon 03394 429314
E-Mail


Formulare

  • Download Antrag auf Melderegisterauskunft
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Kontakt

Stadt Wittstock/Dosse
BGM Jörg Gehrmann
Postanschrift: Markt 1

Bürgerbüro: Am Bahnhof 2
16909 Wittstock/Dosse

Telefon 03394 429-0 Bürgerbüro

Telefax 03394 429102

 

Öffnungszeiten

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