Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Liegenschaften

Löschungsbewilligung, erteilen


Kurzinformationen

Die Löschungsbewilligung ist eine Urkunde, mit der der Gläubiger die Löschung einer Hypothek oder Grundschuld im Grundbuch bewilligt und mit der der Eigentümer das Grundpfandrecht löschen lassen kann. Grundpfandrechte sind in das Grundbuch eingetragene Belastungen eines Grundstücks.


Beschreibung

Mit der Löschungsbewilligung kann der Eigentümer eine Hypothek oder Grundschuld ausschließlich löschen lassen, jedoch besteht nicht die Möglichkeit diese auf sich umschreiben zu lassen. Im Vergleich dazu steht die Löschungsfähige Quittung. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine Urkunde, mit welcher der Gläubiger bescheinigt, dass er wegen seiner Ansprüche aus einer Grundschuld oder wegen einer durch eine hypothekarisch gesicherten Forderung befriedigt ist. Mit der löschungsfähigen Quittung hat der Eigentümer die Möglichkeit, die Hypothek oder Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen oder auf sich umschreiben zu lassen. (§875 BGB)


Rechtsgrundlagen


Gebühren

Tarifstelle 9.2 – Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine Grunddienstbarkeit = 50,00 EUR

 


Ansprechpartner

Frau Steil
Heiligegeiststraße 19-23
Telefon 03394 429 114
Telefax 03394 429 199

Herr Krehl
Heiligegeiststraße 19-23
Telefon 03394 429 111
Telefax 03394 429 199

Frau Lindstädt
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23
Telefon 03394 429115
Telefax 03394 429199