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Kommunale Liegenschaften, bestellen von Erbbaurechten


Kurzinformationen

Veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu errichten. Der Erbbauberechtigte wird Eigentümer des Bauwerks, ohne zugleich Eigentümer des Grundstücks zu sein. Die Laufzeit beträgt im Allgemeinen 50 bis 99 Jahre.
Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, leistet der Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Bauwerk in Höhe von 2/3 dessen Werts zu diesem Zeitpunkt. An Stelle der Entschädigung kann der Grundstückseigentümer die Verlängerung des Erbbaurechts anbieten. Nimmt der Erbbauberechtigte das Angebot nicht an, entfällt sein Anspruch auf Entschädigung (§ 27 ErbbauRG).


Beschreibung

Erbpacht ist kein Besitz zweiter Klasse, sondern lediglich eine andere Form als der Grundstückskauf, mit dem Vorteil, keinen Kaufpreis aufbringen zu müssen und dadurch die verfügbaren Mittel in den Hausbau investieren zu können. Steuerlich wird das Haus auf dem Erbbaugrundstück genauso behandelt wie auf einem Kaufgrundstück. Auch für die Vergabe von Baudarlehen gelten gleiche Kriterien.
Ob sich ein Erbbaupachtvertrag überhaupt rechnet, hängt entscheidend vom Pachtzins ab. Bemessungsgrundlage ist generell der Bodenwert. Der Erbbauzins liegt zwischen 4 und 6 % des Verkehrswerts des Bauplatzes und ist jährlich im Voraus fällig.
Er wird automatisch alle 3 Jahre an die allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst. In Ausnahmefällen kann eine besondere Regelung für die ersten 12 Jahre (Stundung) im Vertrag vereinbart werden. Es erfolgt eine Eintragung im Grundbuch mit Rang vor allen Rechten Dritter (z.B. Grundschuld) und durch Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.
Sobald der erste Erbbauzins und die Erschließungskosten gezahlt sind, wird der Vertrag notariell beurkundet. Mit Beurkundung werden die Grundbuchanträge gestellt.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über das Erbbaurecht (Erbbaurechtsgesetz - ErbbauRG)


Notwendige Unterlagen

schriftliche Bewerbung


Ansprechpartner


Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Liegenschaften

Frau Kanzler
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429111
Telefax 03394 429199
E-Mail

Frau Lindstädt
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429115
Telefax 03394 429199
E-Mail

Frau Minkwitz
C 1. 07
Heiligegeiststraße 19-23

Telefon 03394 429114
Telefax 03394 429199
E-Mail

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Postanschrift: Markt 1

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16909 Wittstock/Dosse

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Telefax 03394 429102

 

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