Amt für Stadtentwicklung - Sachgebiet Liegenschaften

Erlösauskehr (VermG)


Beschreibung

Es handelt sich hier um die Mitteilungspflicht der Kommunen über die Veräußerung ehemals volkseigener Grundstücke und Gebäude. Nach Antragstellung der verfügungsbefugten Kommune wird durch die Zuordnungsbehörde mittels Bescheid festgestellt, ob der Erlös an den Verfügenden (Kommune) oder an einen anderen Berechtigten auszuzahlen ist.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Krehl
Heiligegeiststraße 19-23
Telefon 03394 429 111
Telefax 03394 429 199

Frau Lindstädt
Zimmer C1.07
Heiligegeiststraße 19-23
Telefon 03394 429115
Telefax 03394 429199

Frau Steil
Heiligegeiststraße 19-23
Telefon 03394 429 114
Telefax 03394 429 199