Ehefähigkeitszeugnis
Kurzinformationen
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.
Beschreibung
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamts für eine Eheschließung im Ausland, in der beide Verlobte genannt sind.
Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung im Ausland nichts entgegensteht.
Bitte erkundigen Sie sich bei der ausländischen Stelle, ob dort für die Heirat ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Überbeglaubigung (Legalisation / Apostille) erforderlich ist.
Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist:
- bei Wohnsitz in Deutschland: Standesamt des Wohnsitzes des deutschen Partners
- derzeit Wohnsitz im Ausland, früher in Deutschland: Standesamt des letzten deutschen Wohnsitzes des deutschen Partners
- niemals Wohnsitz in Deutschland: Standesamt I in Berlin (siehe Downloads / Links)
Die Prüfung der Ehefähigkeit erfolgt wie bei einer in Deutschland beabsichtigten Eheschließung. Es sind daher von beiden Verlobten die dafür erforderlichen Urkunden vorzulegen.
Gültigkeit: 6 Monate ab Ausstellungstag
Hinweis:
Oft wird von Deutschen für eine Eheschließung im Ausland eine "Ledigkeitsbescheinigung" verlangt, die aber in dieser Form von keiner deutschen Behörde ausgestellt wird.
Ob stattdessen ein Ehefähigkeitszeugnis vorzulegen ist oder eine Bescheinigung aus dem Melderegister, die Angaben über den Familienstand enthält, ausreicht, muss mit der ausländischen Behörde geklärt werden.
Sie haben die Möglichkeit, mit dem Standesamt einen Termin zu vereinbaren
- für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses (für die Eheschließung im Ausland)
Sollten für einen Tag keine freien Termine mehr verfügbar sein, können Sie auch ohne Termin innerhalb der Sprechzeiten ins Standesamt kommen, müssen dann jedoch mit evtl. Wartezeit rechnen.
Voraussetzung:
- deutsche Staatsangehörigkeit eines oder beider Partner
- derzeitiger Hauptwohnsitz in Potsdam
bzw. bei derzeitigem Wohnsitz im Ausland: letzter Hauptwohnsitz in Potsdam - das persönliche Erscheinen ist erforderlich;
- ist einer von beiden verhindert, kann der andere mit seiner Vollmacht das Ehefähigkeitszeugnis allein beantragen
- sollten beide Partner verhindert sein, besteht die Möglichkeit, sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Erforderliche Unterlagen (im Original):
- Personalausweis o. Reisepass des deutschen Partners / Kopie des Reisepasses des ausländischen Partners (beglaubigt von der deutschen Botschaft im Ausland)
- beglaubigte Ablichtung des Geburtseintrages des in Deutschland geborenen Partners (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes) / ausländische Geburtsurkunde des im Ausland geborenen Partners
- Bescheinigung aus dem Melderegister des Hauptwohnsitzes mit Angabe des aktuellen Familienstandes - bei Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses nicht älter als 14 Tage ( erhältlich bei der Meldebehörde) für den in Deutschland lebenden Partner
- Wohnsitzbescheinigung für den im Ausland lebenden Partner
- ggf. Eheurkunde der letzten Ehe bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Lebenspartnerschaft
- ggf. Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Aufhebungsurteil, Sterbeurkunde)
- Familienstandsbescheinigung für den ausländischen Partner
- ggf. Vollmacht zur Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Von Unterlagen in fremder Sprache wird außer dem Original zusätzlich eine deutsche Übersetzung von einem in Deutschland ansässigen und für Gerichte oder Behörden öffentlich bestellten oder vereidigten Dolmetscher benötigt.
Für den deutschen Staatsangehörigen:
- Personalausweis/Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch
- ggf. Nachweise über Auflösungen von Vorehen.
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
- Reisepass
Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.
Kosten
41,00 Euro - wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind
66,00 Euro - wenn ein Verlobter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
Zahlungsart
- bar
- ec-Karte
Ansprechpartner
Standesamt
Frau Havemann
Am Bahnhof 2 03394 429312
03394 429319
Frau Lindner
Am Bahnhof 2 03394 429 0
Herr Degner 03394 429323